Mit Wirkung zum 01.07.2021 ist die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft getreten. Der Versandhandel wurde durch den innergemeinschaftlichen Fernverkauf abgelöst. Daneben wurde mit dem sog. One-Stop-Shop-Verfahren (kurz: OSS-Verfahren) ein vereinfachtes Meldeverfahren eingeführt. Dieses Verfahren wird durch die ViDA-Initiative der EU nun auf weitere Anwendungsbereiche ausgeweitet.
Auf Basis der Erfahrungen mit den bisherigen OSS-Meldungen und den dabei auftretenden Problemen geht das Seminar auf typische Fehler und Praxisprobleme ein, die die Bereiche Fernverkauf und OSS-Meldung mit sich bringen. Zugleich zeigt die Veranstaltung, wo es in Zukunft Stolperfallen mit dem OSS-Verfahren geben kann und wie diese umschifft werden können.
1. Das OSS-Verfahren
· Der innergemeinschaftliche Fernverkauf
· Meldepflichten im Rahmen des OSS-Verfahrens
· Besonderheiten im Rahmen der OSS-Meldung
· Verfahrensrechtliche Besonderheiten
2. Sonderfälle
· Verkauf über Amazon (insb. Pan-EU-Versand)
· Drop-Shipping
· Einkauf von Waren über Online-Plattformen
3. Ausblick (VAT in the Digital Age)