Online-Seminar: DAC7 und Plattformensteuertransparenzgesetz - neue Meldepflichten für Plattformen

Informationen:

Seminarnummer:
53607
Referent(en):
Dr. Hans-Martin Grambeck, Steuerberater
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Kollegenseminare, Seminare, Online-Seminare
Termine:
23.02.2024 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
178,50 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
267,75 € inkl. USt.

Beschreibung

Internetplattformen sind ein wichtiger Vertriebskanal für unterschiedlichste Waren und Dienstleistungen. Anbieter können sich über diese Plattformen mit relativ geringem Aufwand einen großen Kundenkreis erschließen, während Kunden von einer hohen Preistransparenz und einfachen Bestellvorgängen profitieren. Die Finanzverwaltung hingegen steht vor der großen Herausforderung, geltendes Steuerrecht gegenüber den auf diesen Plattformen (oftmals grenzüberschreitend) aktiven Anbietern effektiv durchzusetzen. Denn im Zeitalter der Globalisierung und der rasanten Entwicklung der sog. Sharing Economy besteht durchaus Anlass zu der Vermutung, dass es manche der auf diesen Plattformen aktiven Anbieter mit ihren Steuerpflichten nicht so genau nehmen wie nötig.

An dieser Stelle kommt die DAC7-Richtlinie, die in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt worden ist, ins Spiel. Dieses Gesetz verpflichtet Plattformenbetreiber, Anbieterdaten an die Finanzverwaltung zu übermitteln, erstmals bis zum 31.1.2024  für Aktivitäten in 2023 und dann auf jährlicher Basis. Auf der Grundlage dieser Informationen können die Finanzämter überprüfen, ob die Anbieter ihre Umsätze / Einkommen, die sie über diese Plattformen generieren, ordnungsgemäß deklarieren und versteuern. Die Regelung betrifft insofern unmittelbar die Plattformen und mittelbar die auf den Plattformen aktiven Anbieter bestimmter Leistungen.

Im Online-Seminar geht es um eine kompakte Darstellung der gesetzlichen Neuregelung.

1. Wann fällt ein Plattformbetreiber unter die Meldepflicht?
 
2. Welche Leistungskategorien sind zu melden und welche Vorgänge sind von der Meldepflicht freigestellt?
 
3. Welche Angaben sind zu melden?
 
4. Sind die auf der Plattform aktiven Anbieter über die Meldung zu informieren?

5. Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die Meldeverpflichtung? 

Sie erhalten zu diesem Online-Seminar:

  • Teilnahme am Onlineseminar (live).
    Den Link zur Teilnahme erhalten Sie am Vortag des Seminars per E-Mail.

  • Seminarskript zum Download in Ihrem Kundenkonto, ein Tag vor dem Seminartermin.

  • Fachfragen-Service während des Onlineseminars an den/die Referenten.

  • Akademie-Punkte zur Einlösung bei Ihrer nächsten Online-Buchung.

  • Teilnahmebescheinigung: Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, auch gem. § 15 FAO anerkannt.
     
  • Unbegrenzter Zugriff auf Ihre Seminarunterlagen, Buchungen, Rechnungen und Teilnahme-
    bescheinigungen über Ihr Kundenkonto.
  • Videoaufzeichnung nach dem Seminartermin für 90 Tage zur Ansicht in Ihrem Kundenkonto

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