Seit dem 1. Januar 2022 kommt § 25 UStG (Margensteuer) nicht mehr nur für das Endkundengeschäft sondern auch im B2B-Bereich zur Anwendung. Trotz der umfangreichen Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass ergeben sich - nicht zuletzt wegen der zahlreichen Urteile und der fehlenden Harmonisierung in der EU - zahlreiche Fragen hinsichtlich der Reichweite und Umsetzung.
Unmittelbar betroffen sind alle Unternehmen, die Reiseleistungen (insbesondere Unterbringung und Transport, aber auch Catering und Entertainmentleistungen) im eigenen Namen einkaufen, um sie entgeltlich weiterzureichen. Neben klassischen Reiseveranstaltern sind dies Agenturen, die touristische und geschäftliche Reisen (MICE) organisieren, darüber hinaus aber auch Konzernunternehmen mit zentraler Beschaffungsfunktion für Geschäftsreisen. Mittelbar betroffen sind sowohl die Leistungsträger (z.B. Hotels, Busunternehmen) als auch die B2B-Kunden, weil sie auf geändertes Nachfrage- und Angebotsverhalten treffen.
Im Online-Seminar werden - unter Bezugnahme auf konkrete Fragen aus dem Beratungsumfeld des Referenten - die Anwendungsvorschriften und Auswirkungen der Margensteuer dargestellt.
1. Welche Leistungen fallen unter § 25 UStG? Gelten Ausnahmen für das MICE-Geschäft?
2. Was sind die Konsequenzen der Margensteuer für die Preisgestaltung?
3. (Wie) Lässt sich die Anwendung der Margensteuer legal vermeiden?
4. Was gilt für Bündel aus Reiseleistungen, Eigenleistungen und Nichtreiseleistungen?
5. Wie wird die Margensteuer unter Berücksichtigung von Anzahlungen, Stornos, Kick-Backs und No-Shows berechnet?
6. Wie sieht eine richtige Rechnung über Reiseleistungen aus?
7. Gelten für Reisen im EU-Ausland und im Drittland andere Regelungen?
8. Welche Aufzeichnungspflichten sind zu beachten?
9. Welche Regelungen gelten für virtuelle Events?
10. Sind kurz- und mittelfristig Änderungen der Rechtslage zu erwarten und welche Auswirkungen hat dies für
aktuelle Leistungsbeziehungen?