Die Kasse 2019/2020 - Worauf müssen Steuerberater achten?

Informationen:

Seminarnummer:
52780
Referent(en):
Nils Petersen , Prof. Dr. Dietmar Strube, Steuerberater
Ort/Anschrift:
Kongreßhalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
Kategorien:
Kollegenseminare, Seminare
Max. Teilnehmer:
50
Termine:
10.03.2020 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
226,10 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
339,15 € inkl. USt.

Abgesagt

Beschreibung

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Kassenmanipulationen aus dem Jahr 2016 hat die Finanzverwaltung mehrere Erlasse zur Kassen-Nachschau, zur Einzelaufzeichnungspflicht, zur Buchung von EC-Karten-Umsätzen, jüngst vom 17.06.2019 zu „§ 146a AO: Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme“ und zuletzt vom 11.07.2019 zu den GoBD erlassen. Wir erläutern diese BMF-Schreiben und zeigen Checklisten zur Kassen-Nachschau bzw. ein Praxisbeispiel für eine Verfahrensdokumentation bei einer Gaststätte. Zudem tragen wir Fälle zur Kassen-Nachschau und aus Betriebsprüfungen vor. Auf die neuesten Erlasse zu § 146a AO und zu den GoBD gehen wir besonders ein.

Notwendig sind für Steuerberater und Mandanten auch die neuesten Änderungen zu Gutscheinen, die ab 01.01.2019 beachtet werden müssen. Außerdem wird auf die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen zu EC-Karten-Zahlungen, Trinkgeldern, Warenrücknahmen, Stornobuchungen, Diebstahl bzw. Unterschlagung und Kassendifferenzen eingegangen.

In einer EÜR-Fallstudie zeigen wir auf, wie (mit oder ohne) das Konto Kasse für eine EÜR gebucht werden kann.

Ein Schwerpunkt des Seminars ist, welche BFH- und FG-Urteile zu den Kassenarten in jüngster Zeit veröffentlicht wurden. Wir zeigen ein Programmierprotokoll, das die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt. Kurz gehen wir auf die Vorgehensweise der sog. summarische Risikoprüfung (SRP) und die Schätzmethoden der Finanzverwaltung anhand eines Praxisfalls ein.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Änderungen ab 2020. Wie kann sich die StB-Praxis ab dem Jahr 2020 auf das sog. Elektronische Aufzeichnungssystem, die neue Belegausgabepflicht, die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Meldepflicht für neue und alte Kassen und die sog. Kassen-Taxonomie vorbereiten?

Aufzeichnungspflichten

Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, Das Kassengesetz vom 22.12.2016

Kassenarten

Aufzeichnungsmöglichkeiten und Kassenarten (Kassenbuch, -bericht), Kassenarten in der Praxis (Offene Ladenkasse, Registrierkassen und PC-Kassensysteme)

Änderungen seit dem Kassengesetz vom 22.12.2016

Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen; § 146a AO, Die Kassen-Nachschau; § 146b AO (Vorbereitung einer Kassennachschau, Durchführung einer Kassennachschau), Beispiel einer Verfahrensdokumentation (Gaststätte)

Praxis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Gutscheine a.F., Gutscheine n.F. (Einzweck und Mehrzweck, Praxis La Cash), EC-Karten-Regelung und Praxis La Cash, Trinkgelder, Warenrücknahme, Stornobuchungen, Diebstahl und Unterschlagung, Kassendifferenzen, Kassen-Minus-Prüfung, Daten in Programmen: Festschreibung

Kassenarten in der Rechtsprechung

Vorgehensweise der sog. summarische Risikoprüfung (SRP), Rechtsprechung für bilanzierende Unternehmen, Rechtsprechung für EÜR, (Straf-)Schätzung durch das FA

Ausblick auf 2020: Elektronisches Aufzeichnungssystem und Sicherheitseinrichtung

Kassensicherungsverordnung (Kassen-SichV), Elektronische Aufzeichnungssysteme; Aufzeichnung aller aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle, Andere Vorgänge, Aktueller Umsetzungsprozess (Taxonomie und DSFinV-K, Buchungsverhalten, Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)), Praxis der Belegausgabepflicht ab 2020

Weitere Informationen

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