Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Jahressteuergesetz 2022 wurden neue Regelungen für die Installation und den Betrieb von Energiespeichern und Photovoltaikanlagen verabschiedet, die grundsätzlich bereits ab 2022 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang sind aktuell viele Anwendungsfragen offen, deren Beantwortung durch ein BMF-Schreiben sehnlichst erwartet wird. Auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Bundestag wurde bereits die Sicht der Bundesregierung auf die Anwendung dargelegt und mit BMF-Schreiben vom 10.02.2023 beantwortet.
I. Photovoltaikanlage als „Gewerbebetrieb“ (Liebhaberei?)
II. Die neue Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 72 EStG
- sachliche Voraussetzungen der PV-Anlagen
- Ermittlung der kW-Werte
- gemietete / geleaste PV-Anlagen
- welche Einnahmen / Entnahmen werden steuerfrei?
- gilt die Steuerbefreiung auch für GmbH, KG, OHG?
III. Wirkung auf die Betriebsausgaben der PV-Anlage
IV. Lieferung von Mieterstrom steuerpflichtig nach § 21 EStG?
V. Nutzung des selbst erzeugten Stroms für Gewerbebetrieb
VI. Anwendung § 7g EStG im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung
- IAB in 2021 und 2022 noch möglich?
- rückwirkende Auflösung der Sonder-Abschreibung 2022?
VII. Übergangsprobleme vom Liebhabereiwahlrecht nach BMF-Schreiben auf die gesetzliche Regelung
VIII. Neuregelung der Abfärberegelung bei PV-Anlagen
IX. Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen
X. Gewerbesteuerliche Folgen
Wichtiger Hinweis:
Die Themen des Seminars werden um die aktuellen steuerlichen Entwicklungen bis zum Redaktionsschluss ergänzt, insbesonder auch ein bis dahin ergangenes BMF-Schreiben zu diesem Thema wird selbstverständlich eingearbeitet.