Als Kanzleiinhaber übernehmen Sie von Ihren Mandanten deren Arbeitgeberpflichten zur Erfüllung an. Der Berufsträger rückt rechtlich in die Rechtsposition des Arbeitgebers hinein, hat demnach also die Rechte und Pflichten wie ein Arbeitgeber (Vgl. KassKomm - Seewald zu § 28 p SGB IV Rdnr. 19a). Eine Verletzung der übernommenen Arbeitgeberpflichten durch Ihre Kanzlei, wie z.B. die Aufzeichnungs-, Nachweis-, und Dokumentationspflicht, wird durch die Prüfdienste der DRV aufgedeckt. Bei der GmbH Geschäftsführerproblematik fallen mithin Nachforderungen im 6-stelligen Bereich an. Soweit Säumniszuschläge erhoben werden, ist Ihr Haftpflichtschutz bereits gefährdet. Sie zahlen den Schaden aus der eigenen Tasche. Die Absicherung der Kanzleiinhaber (KI) im Sozialversicherungsmandat (SV-Mandat) und die Herabsetzung der Haftungsrisiken fordert zunächst einen kritischen Blick auf die vom Mandanten übernommenen AG-Pflichten im Rahmen Ihres Geschäftsbesorgungsvertrages.
Frage:
· Was haben Sie mit Ihrem Mandanten überhaupt vereinbart?
· Was konkret sollen Ihre MitarbeiterInnen „erfüllen“?
Im Laufe einer BP verlassen Sie ggf. den Bereich der Abrechnungsstelle und wechseln in die Rechtsdienstleistung, welche Juristen oder den Berufsträger Steuern vorbehalten ist. Anstelle eines Juristen nehmen die FA-LuG und die Entgeltabrechner diese Rechtsdienstleistung (zulässig?) eigenständig wahr. Wichtige Anträge werden von Ihnen nicht gestellt! Mitunter wird nicht der rechtsicherste Weg für den Mandanten beschritten. In den Folgeprüfungen rächt sich dies durch erhebliche Nachforderungen. Ihre Haftungsfrage steht im Raum. Dem Mandanten und den eigenen Mitarbeitern sind durch geeignete kommunikative Maßnahmen nicht nur der Aufgabenbereich, sondern auch die Grenzen des (rechtlich) Möglichen darzulegen. Anhand von einigen Prüfungsschwerpunkten der DRV werden Praxisfälle vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert.
· Kurze Einführung in die Beitragscompliance
· Orientierung: Verfahrensrecht anlässlich der BP (SGB X/BVV)
- Mindestkenntnisse in der Kanzlei
· Mündliche Aussagen von Prüfbediensteten
- Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
- Der rechtsicherste Weg.
· Fallstrick Übernahme von AG-Pflichten und Verletzung der Pflichten
· Übernahme von Stammdaten: Raus aus der Haftung
· Gezielte Verböserung der Kanzlei durch Prüfdienst
· Haftungsrechtsprechung gegen Steuerberater
- Grenzen des Mandats
- Kenntnis der BGS Rechtsprechung
- Hinweis- und Verweisungspflichten an Mandanten
· Verlust Ihres Haftpflichtschutzes
- Unzulässige Rechtsdienstleistung
- Bedingter Vorsatz und der Steuerberater
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich neben den Kanzleiinhaber(Innen), Berufsträger(Innen) bzw. Juristen/Juristinnen vor allem an FALuG und sehr erfahrene Entgeltabrechner.