Sachbezüge und andere (vermeintliche geldwerte) Vorteile, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden zuwendet, sorgen immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt und führen zu Steuernachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob das betriebliche Interesse an der Vorteilszuwendung im Vordergrund steht oder ob es sich um eine Vergütung für geleistete Dienste bzw. um eine bloße Aufmerksamkeit handelt. Ferner ist zu klären, ob mit der Sachbezugsbesteuerung ein Vorsteuerabzugsrecht einhergeht oder ob von vornherein der Vorsteuerabzug aus der Beschaffung der fraglichen Leistung zu versagen ist.
Unter Berücksichtigung von Gesetz, Verwaltungsauffassung und aktueller Rechtsprechung sollen im Online-Seminar folgende Punkte besprochen werden:
(1) Grundlegende Systematik:
o Abgrenzung zwischen Sachzuwendung, Aufmerksamkeit und Geschenk einerseits und Leistungen aus überwiegend betrieblichen Interesse andererseits
o Ermittlung von Vorsteuer, Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer
(2) Einzelfälle, wie z.B.
o Überlassung von PKW und (Elektro-)Fahrrädern zur privaten Mitbenutzung
o Bahncard 100
o Parkplatzüberlassung
o Betriebsveranstaltungen
o Kantinenzuschuss
o Gutscheine
o VIP-Logen
o Geschenke aus persönlichem Anlass
o Aufmerksamkeiten