Online-Seminar: Härtefallhilfe für Unternehmen - Mittel aus dem Härtefallfonds beantragen

Informationen:

Seminarnummer:
53065
Referent(en):
Dipl.-Finw. (FH) Stefan Dickmann, Steuerberater
Ort/Anschrift:
Online-Seminar
Kategorien:
Online-Seminare, Seminare, Kollegenseminare
Max. Teilnehmer:
499
Termine:
21.06.2021 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis (Verbands-Mitglied):
178,50 € inkl. USt.
Preis (Nicht-Mitglieder):
267,75 € inkl. USt.

Beschreibung

Mit den bundeseinheitlichen Hilfsprogrammen zur Überbrückungshilfe I bis III, sowie den Wirtschaftshilfen der November- und Dezemberhilfe wurde einem Großteil der Unternehmen finanzielle Hilfe aufgrund der Corona-Pandemie zuteil. In Einzelfällen sind Unternehmen aufgrund der Vorgaben in den Antragsvoraussetzungen der Hilfsprogramme jedoch nicht in der Lage gewesen entsprechende Anträge zu stellen. Bund und Länder bieten diesen Unternehmen in Form der nun beantragbaren Härtefallhilfen ein zusätzliches Hilfsangebot, welches auf Grundlage von Einzelfallprüfungen der Bundesländer nach Ermessen gewährt werden soll. Wie bereits bei den übrigen Hilfsprogrammen ist eine Beantragung dieser Hilfen grundsätzlich nur durch prüfende Dritte möglich, so dass sich auch in diesen Fällen die Kanzleien wieder mit der Auslegung der hierzu veröffentlichten Antragsvoraussetzungen beschäftigen müssen.

Im Seminar werden daher die Antragsvoraussetzungen der Härtefallhilfen erläutert und auf länderspezifische Fragestellungen eingegangen, so dass die Teilnehmer für die Beantragung der Hilfen optimal vorbereitet sind.



I.      Voraussetzungen des Hilfsprogramms

  1. Unternehmen und Selbständige
  2. Pandemiebedingte Härte und Existenzbedrohende Situation

 

II.    Umsätze und Kosten

  1. Höhe der Härtefallhilfen
  2. Förderfähige Kosten

 

III.   Antragstellung

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