Alle Seminare, Lehrgänge und sonstige Termine finden Sie auch in unserem Seminar-Terminkalender. Dieser befindet sich auf der Seite des Steuerberaterverbandes Hessen e.V.:
Steuerberaterverband Hessen e. V.
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60326 Frankfurt am Main
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28.04.2021 | 11:00 Uhr – 12:30 Uhr |
28.04.2021 | 09:00 Uhr – 10:30 Uhr |
Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 muss die Anlage „N-Aus“ zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn Steuerpflichtige Arbeitslohn aus einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit beziehen. Wie Erfahrungen zeigen, haben sowohl die Arbeitnehmer als auch viele Berater aufgrund der häufig komplizierten und komplexen Sachverhalte große Probleme, die Tatbestände richtig zu klassifizieren und dann dementsprechend auch die Anlage „N-AUS“ korrekt auszufüllen.
Das Seminar zeigt Steuerberatern und Mitarbeitern, wie ausländische Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit steuerlich zutreffend einzuordnen und zu beurteilen sind, sowie vollständig und fehlerfrei in die Anlage „N-AUS“ eingetragen werden.
● Wer muss in welchen Fällen die Anlage N-AUS ausfüllen?
- Notwendige rechtliche Grundlagen
- Anwendung Auslandstätigkeitserlass
● Korrekte Klassifikation der ausländischen Einkünfte aus einer nicht selbständigen Tätigkeit
● Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Anrechnungsmethode
- Freistellungsmethode
● Die erweiterten Nachweis- und Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten
● Die erforderliche Auskunftserfragung und Beleganforderung
● Rechtssichere Aufteilung von
- Arbeitslohn und
- Werbungskosten
● Strukturierte Anleitung zum Ausfüllen der Anlage N-AUS
- Vermeidung typischer Fehlerquellen